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MENZER Herstellergarantie

Zahlung per Vorkasse/Überweisung

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Bitte beachten Sie, dass Überweisungen (auch online) 1–3 Bankwerktage benötigen und dazu noch 1 Werktag für die interne Verbuchung bei uns zuzurechnen ist. Bei dringenden Bestellungen raten wir daher von der Zahlungsmöglichkeit per Vorkasse ab!

II. Allgemeine Garantiebedingungen

2.1 MENZER garantiert, dass MENZER Geräte keine Material- oder Fertigungsfehler aufweisen. Sollte ein Fall eintreten, in dem dies nicht so ist, nimmt MENZER im Rahmen der Herstellergarantie eine kostenlose Reparatur bzw. einen kostenlosen Ersatz der defekten Teile oder des gesamten Geräts vor. Weitergehende Ansprüche sind – soweit eine Haftung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist – ausgeschlossen. 

2.2 Eine Inanspruchnahme von Garantieleistungen verlängert oder erneuert die Garantiezeit nicht. 

2.3 Die MENZER Herstellergarantie wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass das Gerät entsprechend der Bedienungsanleitung eingesetzt wurde. 

2.4 Ein Garantieanspruch erstreckt sich nur auf die bestimmungsgemäße Verwendung des Geräts, ausgeschlossen sind insbesondere: 

  • Teile, die einem betriebsbedingten Verschleiß unterliegen 
  • Mängel aufgrund unsachgemäßer Anwendung o. Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung 
  • Demontierte Elektrowerkzeuge 
  • Schäden durch Überlastung des Elektrowerkzeugs
  • Schäden aus der Verwendung von nicht zugelassenen, defekten oder falsch angewendeten Zubehörteilen
  • Schäden, die durch das Elektrowerkzeug verursacht werden 
  • Schäden durch Gewaltanwendung Folgeschäden, die auf unsachgemäße oder ungenügende Wartung oder Instandsetzung seitens des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind 
  • Beschädigungen durch Fremdeinwirkung bzw. von Fremdkörpern 

2.5 Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von MENZER-Servicewerkstätten durchgeführt werden, andernfalls erlischt der Anspruch auf Garantie. 

 2.6 Für die Durchführung von Reparaturen gelten die Instandsetzungsbedingungen der MENZER GmbH.


III. Garantiebedingungen BASE-LINE-Geräte

3.1 Für Geräte der BASE-LINE gewährt MENZER eine 2-jährige, bei gewerblichem oder beruflichem Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung eine 1-jährige Herstellergarantie ab dem Kaufdatum gemäß Originalbeleg eines Neugeräts. Gewerblichen Maschinenverleihern gewährt MENZER keine Garantie.

3.2 Ein Garantieanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Käufer den Mangel unverzüglich nach Feststellung über das MENZER Online-Reparaturformular anzeigt und MENZER das defekte Gerät innerhalb der Garantiezeit im unzerlegten Originalzustand und einer Kopie des Originalkaufbeleges zukommen lässt.

IV. Garantiebedingungen PRO-LINE-Geräte

4.1 Für Geräte der PRO-LINE gewährt MENZER grundsätzlich eine 2-jährige Herstellergarantie ab dem Kaufdatum gemäß Originalbeleg eines Neugeräts. Weiterhin haben Käufer aus der Europäischen Union sowie der Schweiz die Möglichkeit, für PRO-LINE-Geräte, die ab dem 01.01.2015 gekauft wurden, eine Verlängerung der Garantiezeit auf insgesamt 3 Jahre zu erhalten.

4.2 Voraussetzung für eine Verlängerung der Garantiezeit ist eine Online-Registrierung des Geräts auf www.menzer-tools.com innerhalb von spätestens 4 Wochen nach dem Kaufdatum gemäß Originalbeleg. Nach der Registrierung erhält der Käufer eine Bestätigung der Garantieverlängerung in elektronischer Form.

4.3 Ein Garantieanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Käufer den Mangel unverzüglich nach Feststellung über das MENZER Online-Reparaturformular anzeigt und MENZER das defekte Gerät innerhalb der Garantiezeit im unzerlegten Originalzustand zusammen mit der Bestätigung der Garantieverlängerung und einer Kopie des Originalkaufbeleges zukommen lässt.

Zahlung per mollie

Wir bieten Ihnen über den Zahlungsanbieter mollie die folgenden Zahlungsarten an: 

  • Zahlung per Klarna Sofortüberweisung 
  • Zahlung per Kreditkarte

V. Schlussbestimmungen

5.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 

5.2 Soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist der Sitz von MENZER ausschließlicher Gerichtsstand. 

5.3 Sollte eine Bestimmung dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten. 

Stand der Garantiebedingungen: V1.0, 01.03.2015

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